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Der Heilmittelkatalog

Seit 2004 gibt es den sogenannten Heilmittelkatalog. Dieser wurde von den Krankenkassen, den kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden für Physikalischen Therapie erarbeitet und dient für alle Beteiligten als Nachschlagewerk und Richtline für verordnungsfähige Heil- und Hilfsmittel entsprechend der Indikationen (Diagnose des behandelnden Arztes).

Der Heilmittelkatalog gibt so eine Übersicht über die Therapien, bspw. Krankengymnastik oder Wärmetherapie, wöchtentliche Behandlungsrhytmen und die Gesamtmenge der verordnungsfähigen Therapie. Des Weiteren gibt der Heilmittelkatalog Auskunft darüber, wie ein Arzt verfahren kann um den Patienten mit physikalischer Therapie zu versorgen, solange es dem Regenerationsprozess oder dem Erhalt des Momentzustandes, bzw. der Wiederherstellung und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit, dient. In den beiden letzten genannten Fällen handelt es sich um die sogenannten Verordnungen außerhalb des Regelfalles.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Anregungen haben. Gerne übergeben wir Ihnen eine detaillierte Informations-Broschüre zu Ihrer Information.


 
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