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Aktuelles |
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Der
Heilmittelkatalog
Seit
2004 gibt es den sogenannten Heilmittelkatalog. Dieser wurde von
den Krankenkassen, den kassenärztlichen Vereinigungen und
den Verbänden für Physikalischen Therapie erarbeitet
und dient für alle Beteiligten als Nachschlagewerk und Richtline
für verordnungsfähige Heil- und Hilfsmittel entsprechend
der Indikationen (Diagnose des behandelnden Arztes).
Der
Heilmittelkatalog gibt so eine Übersicht über die Therapien,
bspw. Krankengymnastik oder Wärmetherapie, wöchtentliche
Behandlungsrhytmen und die Gesamtmenge der verordnungsfähigen
Therapie. Des Weiteren gibt der Heilmittelkatalog Auskunft darüber,
wie ein Arzt verfahren kann um den Patienten mit physikalischer
Therapie zu versorgen, solange es dem Regenerationsprozess oder
dem Erhalt des Momentzustandes, bzw. der Wiederherstellung und
dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit, dient. In den beiden letzten
genannten Fällen handelt es sich um die sogenannten Verordnungen
außerhalb des Regelfalles.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen benötigen
oder Anregungen haben. Gerne übergeben wir Ihnen eine detaillierte
Informations-Broschüre zu Ihrer Information.
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